Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern, tritt am 1.3.2020 das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarkt
für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
vollständig geöffnet.
Ergänzend zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Anfang März
2020 die Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und
der Aufenthaltsverordnung in Kraft treten, mit der weitere Regelungen vereinfacht,
weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden.
Insbesondere können Berufskraftfahrer im Güterverkehr und Busfahrer
künftig unter besonderen Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland
aufnehmen.
Für vorwiegend aus religiösen Gründen beschäftigte Personen
wird künftig zur Förderung der Integration vor der Einreise grundsätzlich
der Nachweis von einfachen beziehungsweise - nach einer Übergangsfrist
- hinreichenden Deutschsprachkenntnissen als Voraussetzung für die Erteilung
eines Aufenthaltstitels zur Ausübung der religiösen Beschäftigung
verlangt.
Des Weiteren sind Regelungen für Führungskräfte, leitende Angestellte
und Spezialisten, für Praktika von Schülern deutscher Auslandsschulen,
für Werklieferungsverträge und besondere Personeng^ruppen betroffen.
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