Neuregelungen der EU-Entsenderichtlinie
Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsendet werden, verdienen häufig
weniger als ihre einheimischen Kollegen. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelungen
im EU-Entsendegesetz soll sich das ändern.
Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten EU-Entsenderichtlinie soll dafür
sorgen, dass es den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort
gibt und dass ausländische Arbeitnehmer künftig stärker als bislang
von den in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen profitieren. Hier die Neuregelungen
im Überblick:
Anmerkung: Die Neuregelung ist am 30.7.2020 in Kraft getreten.
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