Einführung der Grundrente zum 1.1.2021
Am 3.7.2020 hat der Bundesrat der Grundrente zugestimmt, sie wird nun zum 1.1.2021
eingeführt. Voraussetzung für den Anspruch auf Grundrente sind mindestens
33 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die unterdurchschnittlich
vergütet wurde. Berücksichtigung finden auch Kindererziehungs- und
Pflegezeiten.
Die Höhe des Zuschlags der Grundrente bemisst sich an den erworbenen Entgeltpunkten.
Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 % und 80 %
des Durchschnittsverdienstes liegen.
Anmerkung: Eine Beantragung der Grundrente ist nicht erforderlich. Sie
wird durch eine automatisierte Einkommensprüfung gewährt.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 06848 70120